Der Anwalt für Medizinrecht vertritt Patienten und Ärzte

Der Anwalt für Medizinrecht vertritt sowohl Ärzte als auch Patienten. Dabei kann es sich bei Patienten um Behandlungs- oder Diagnosefehler handeln. Andererseits benötigen Ärzte in diesen Fällen Hilfe, um das Gegenteil zu beweisen. Die Betroffenen beider Seiten versuchen dann, gemeinsam mit ihrem Fachanwalt dagegen vorzugehen. Ziel der Geschädigten ist es, Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz rechtlich durchzusetzen.

Diese Behandlungsfehler begründen Ansprüche der Patienten
Drei Hauptursachen für medizinische Mängel sind Behandlungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsfehler. Damit einhergehende Organisationsmängel und ungenügende Koordination können diese Fehler beeinflussen.

Behandlungsfehler
Wenn Ärzte Patienten nicht nach den allgemein anerkannten medizinischen Kriterien behandeln, besteht die Gefahr von Behandlungsfehlern. Hat der betroffene Patient einen begründeten Verdacht auf einen Behandlungsfehler, kann er einen solchen Rechtsanwalt einschalten. Kommen der Anwalt und gegebenenfalls ein bestellter Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass ein ärztliches Fehlverhalten vorliegt, können weitere rechtliche Schritte durch den Anwalt eingeleitet werden.

Aufklärungsfehler
Juristisch gesehen muss ein Patient in eine medizinische Behandlung einwilligen. Tut er das nicht und wird trotzdem behandelt, handelt es sich rechtlich um eine Körperverletzung. Schließlich will er wissen, was bei einem medizinischen Eingriff passieren kann; Heilungschancen und Risiken. Dabei muss ein Arzt kein detailliertes Fachwissen vermitteln, sondern dem Betroffenen sein Vorgehen so erklären, dass er es versteht. Rechtlich wird die Einwilligungserklärung durch die Unterschrift des Patienten gültig.

Fehler in der Dokumentation
Eine ärztliche Dokumentierung hat als wesentliche Inhalte die Anamnese, Diagnose und den Therapieverlauf. Die Pflicht zur Dokumentation ist Teil eines Behandlungsvertrages und eine Nebenpflicht. Der Patient hat ein Recht auf eine ordnungsgemäße Dokumentation und auf Akteneinsicht. Sie sollte auch geplante medizinische Maßnahmen, Befunde und abzuklärende oder zu stellende Fragen enthalten.

Umkehrung der Beweislast
Ein Anwalt für Medizinrecht kann einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Er bezweckt damit den Beweis, dass sein Patient unsachgemäß behandelt wurde. Auf diese Weise kann er im Idealfall den medizinischen Behandlungsfehler nachweisen. Ergibt sich daraus ein grober Behandlungsfehler, kann ein Richter eine Umkehr der Beweislast anordnen. Nun muss der Behandelnde beweisen, dass er korrekt vorgegangen ist. Hat ein Arzt etwa andere als die zugelassenen schulmedizinischen Behandlungsmethoden angewandt, muss dessen Anwalt für Medizinrecht diesen Schritt vor Gericht gut begründen können. So etwas ist auch andersherum denkbar. Der Anwalt kann für seinen Mandanten Pflegeansprüche, Rehabilitationsmaßnahmen oder veränderte Pflegestufen durchsetzen.

Weitere Aufgaben
Das Arbeitsfeld von einem Anwalt für Medizinrecht umfasst mehr als das Patientenrecht. Er kann einen Arzt vertreten, der Probleme in seinem Berufsrecht hat. Als Beispiel in einem Streit mit der Krankenkasse wegen ungerechtfertigter Vorwürfe. Er wird auch in Fällen unzulässiger Werbung eines anderen Arztes oder eines Heilmittels hinzugezogen. Ein weiteres Beispiel sind Verstöße gegen das Arzneimittel- oder Medizinproduktrecht durch Industrieunternehmen.

Wenn Sie mehr zum Thema Anwalt für Medizinrecht erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der Kanzlei Liske Rechtsanwältin Nadine Liske besuchen.


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