Wissenswertes zu dem Ehevertrag

Eheverträge werden heute von einigen Paaren geschlossen. Hintergrund dafür ist, dass immer mehr Paare eine gewisse Sicherheit vereinbaren möchten. Deshalb werden vertraglich Regeln festgelegt, die das Zusammenleben prägen sollen. Jeder Ehevertrag wird individuell aufgesetzt. Er wird im Falle einer Scheidung herangezogen, um eine privatrechtliche Einigung zu erzielen.
Bei Abschluss des Vertrages muss eine bestimmte Form eingehalten werden. Essenziell ist, dass er notariell beurkundet wird. Der Hintergrund dafür ist, dass ein unparteiischer Berater bei Abschluss dabei sein muss. Der Vertrag kann entweder vor der Eheschließung oder während der Ehe geschlossen werden.

Die Regelungsbereiche des Ehevertrages
Der erste Regelungsbereich ist der Güterstand. Zwei unterschiedliche Vereinbarungen können dort getroffen werden. Entweder die Gütertrennung (das Vermögen der Eheleute ist getrennt) oder die Gütergemeinschaft (Vermögen, das in der Ehe erworben wird, ist gemeinschaftliches Vermögen). Grundsätzlich ist auch die Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft in modifizierter Form möglich. Dabei wird dann meist vereinbart, dass bestimmte Gegenstände nicht unter die Zugewinngemeinschaft fallen. Gegenstände sind dann zum Beispiel geerbt oder haben einen hohen emotionalen Wert für die Vertragspartei. Die Wertsteigerung des Objektes bleibt dabei unberücksichtigt.
Der zweite Regelungsbereich ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Hier werden die Rentenanwartschaftsansprüche geregelt. Kommt es zu einer Scheidung ohne Vertrag, so muss meist der Mehrverdiener einen Teil seiner gesammelten Rentenpunkte abgeben. Das Ziel dieses Ausgleichs ist es, dass beide Parteien die Ehe mit den gleichen Versorgungsrechten verlassen. In dem Vertrag können abweichende Regelungen festgehalten werden.
Der letzte Regelungsbereich ist der nacheheliche Unterhalt. Ohne eine vertragliche Regelung ist der mehrverdienende Partner zum Unterhalt verpflichtet. Wenn es den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder betrifft, wird die Höhe von dem Einkommen abhängig gemacht. Grundsätzlich ist derjenige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, bei dem die Kinder nicht dauerhaft wohnen. Es gibt auch noch Unterhaltsregelungen wegen Alter oder Krankheit. In einem Ehevertrag können andere Regelungen bezüglich des Unterhaltes festgehalten werden.
Neben den bereits genannten Regelungsbereichen können auch individuelle Dinge vereinbart werden. Dazu gehört beispielsweise das Zusammenleben, die Geburt von Kindern, etc. Zusätzlich können Scheidungsfolgenvereinbarungen festgelegt werden.

Die Grenzen der Vertragsfreiheit
Wie bei allen anderen Verträgen auch besteht hier eine Vertragsfreiheit. Das heißt, dass die Eheleute grundsätzlich frei entscheiden können, wie die einzelnen Regelungen aussehen sollen. Allerdings wurden dieser Freiheit Grenzen gesetzt.
Wenn der Vertrag beispielsweise eine stark einseitige Lastenverteilung aufweist oder wenn der Ausgleich nicht angemessen ist, kann dieser als sittenwidrig gelten. Das kann zu einer Aufhebung des Vertrages führen. Weiter dürfen in dem Vertrag keine illegalen Vereinbarungen geschlossen werden. Auch darf er nicht gegen das Kindeswohl verstoßen.
Wichtig bei Vertragsabschluss ist, dass keiner der Vertragsparteien eine schlechtere Verhandlungsposition hat. Die Verhandlungen müssen auf Augenhöhe stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie bei Doris Kahle  Rechtsanwältin.


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