Anwalt für Medizinrecht: Experten im Bereich der Arzthaftung

Welche Bestimmungen und Regelungen umfasst das Medizinrecht
Das Medizinrecht ist durch unterschiedliche Teilgebiete und damit einhergehend durch eine gewisse Vielfalt und Bandbreite geprägt. Eine Komponente besteht im Rahmen der Arzthaftung. Diese umfasst die Rechtsbeziehungen und die Rechtsverhältnisse zwischen dem Arzt und einem Patienten. Außerdem fallen hierunter auch die Rechtsbeziehungen zwischen den Ärzten selbst. Dieser Bereich des Medizinrechts fällt unter die schuldrechtlichen und damit unter die zivilrechtlichen Regelungen. Hierbei steht insbesondere die Durchsetzung bestimmter Forderungen nach Schmerzensgeld, der Umgang mit Behandlungsfehlern und mit bestimmten Heilbehandlungen im Vordergrund. Als andere Komponente weist das Medizinrecht aber auch öffentlich-rechtliche Regelungen auf. Diese Regeln einige Richtlinien und andere Bestimmungen in Bezug auf die Ausübung von ärztlichen und zahnärztlichen Berufen. Hinzukommend zählt auch das Meldewesen zu den öffentlich-rechtlichen Regelungen. Dieses beschäftigt sich mit den melde- und anzeigepflichtigen Erkrankungen. Neben den einschlägigen Bereichen des Medizinrechts wird dieses aber ebenfalls noch durch weitere rechtliche Regelungen ergänzt. Dazu zählen beispielsweise rechtliche Gestaltungen bezüglich der Honorierung von Behandlungsleistungen durch einen Vertragsarzt oder die Honorierung von solchen Patienten, die privat versichert sind. Ein weiteres Themengebiet besteht in dem arztspezifischen Versicherungsrecht.

Anwalt für Medizinrecht: rechtliche Hilfe durch einen Experten im Rahmen einer medizinischen Versorgung
Die Mithilfe eines Anwaltes für Medizinrecht ist bei Streitigkeiten in diesem Rechtsgebiet sehr lohnenswert. Insbesondere wird dieser einer Beratung anhand des Einzelfalles durchführen. Daher erhalten die Patienten eine individuelle Prüfung ihrer Ansprüche und Rechte. Vor allem sind die Fachanwälte mit den Regelungen vertraut, die der Ausgestaltung der Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient dienen. Dieses Teilgebiet wird als Patientenrecht bezeichnet und umfasst beispielsweise das Recht auf eine Behandlung nach den gängigen und einschlägigen Standards der Zeit. Außerdem sind noch weitere Rechte des Patienten wie zum Beispiel das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung oder das Recht auf Selbstbestimmung Bestandteil des Patientenrechts. Im Rahmen dieses Teilgebietes geht es also auch vor allem um die Aufklärungsarbeit des Anwalts gegenüber dem Patienten über dessen Rechte. Häufig geht es auch um das Recht zur Einsichtnahme in die Patientenakte. Hinzukommend wird ein Anwalt darauf hinweisen, dass Behandlungsmaßnahmen nur mit der Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden dürfen.

Anwalt für Medizinrecht: Schutz der Patienten bei Behandlungsfehlern
Einer der wichtigsten Teilbereiche im Patientenrecht besteht in dem Schutz des Patienten bei Behandlungsfehlern, die durch einen Arzt begangen wurden. Ein Fachanwalt für Medizinrecht klärt hier die Betroffenen über ihre Rechte und Pflichten auf. Im Rahmen von Behandlungsfehlern plagen sich die Patienten in der Regel mit unerwarteten Problemen, Einschränkungen oder anhaltenden Schmerzen nach einer Behandlung durch einen Arzt herum. Solche Behandlungsfehler sind häufig bei operativen Behandlungen und Eingriffen in bestimmten Kliniken zu beobachten. Häufig kommen diese Behandlungsfehler erst spät ans Licht, da die Patienten diese erst spät erkennen. Bei solchen Behandlungsfehlern ist die Einschaltung eines Fachanwaltes besonders zu empfehlen. Dabei übernimmt er eine Kontrolle und Prüfung der Einhaltung bestimmter Richtlinien und des ordnungsgemäßen medizinischen Vorgehens. Insbesondere werden Dokumentationspflichten, das Einhalten von medizinischen Standards und das Einhalten erforderlicher Aufklärungspflichten überprüft.

Mehr Informationen können Sie z.B. auf Seiten wie von der Kanzlei Liske Rechtsanwältin Nadine Liske erhalten.


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