Was fällt alles unter den Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“?

Anwälte wie von der Kanzlei GESTHUYSEN Patent- und Rechtsanwälte, deren Fachgebiet der gewerbliche Rechtsschutz ist, werden oft mit fragenden Blicken konfrontiert, wenn sie erwähnen, in welchem Fachbereich sie tätig sind. Während es auf anderen Rechtsgebieten wie beim Straf- oder Erbrecht ziemlich eindeutig ist, womit sich diese befassen, können viele mit dem gewerblichen Rechtsschutz eher wenig anfangen.
Dennoch finden seine Gesetze im Alltag öfter Anwendung, als man glauben mag. So umfasst der Rechtsschutz im Gewerbe die gewerblichen Schutzrechte an immateriellen Gütern wie einer Marke oder technischen Erfindung. Anders ausgedrückt wird sich mit dem Schutz der geistigen Leistung bzw. geistigen Eigentums der einzelnen Gewerbetreibenden beschäftigt.
So zählen in erster Linie das Marken-, Design, Gebrauchsmuster-, Patent- sowie das Wettbewerbsrecht. Wie man bereits hier erkennen kann, sind die Themengebiete des gewerblichen Rechtsschutzes breit gefächert. Doch auch innerhalb der jeweiligen Themengebiete sind die Inhalte, mit denen sich die Anwälte befassen, oft sehr unterschiedlich.


So befasst sich das Markenrecht beispielsweise damit, dass der Name eines Produkts bzw. einer Produktlinie im geschäftlichen Verkehr geschützt wird. Hier kann zusätzlich noch zwischen Wort- und Bildmarke unterschieden werden. Während es bei der Wortmarke vordergründig um den Schutz des geschriebenen Namens des Produkts bzw. der Dienstleistung geht, werden im Rahmen der Bildmarke Bildelemente, ganze Bilder oder Abbildungen geschützt. Doch auch charakteristische Merkmale eines Produktes, dass es eindeutig einer bestimmten Marke zuordnen lassen, können geschützt werden. Dazu zählt beispielsweise ein spezielles Design einer Produktpartie oder eine gewisse Farbgebung des Produkts.

Das Wettbewerbsrecht befasst sich dagegen damit, dass der Wettbewerb der einzelnen Unternehmen untereinander fair und ohne irreführende Handlungen abläuft. Dazu zählen beispielsweise irreführende Versprechungen im Rahmen von Werbeanzeigen. So darf zum Beispiel nicht damit geworben werden, dass Produkt bzw. die Dienstleistung würde in seinem jeweiligen Segment die beste Leistung bieten.


Ein weiteres umfassendes Themengebiet, das nationale wie auch internationale Bedeutung hat, ist das Patentrecht. Vorwiegend bei technologisch geprägten Unternehmen, die forschend tätig sind, kommt dieses zum Einsatz. Beispiele hierfür sind der Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Pharma- und Chemieindustrie, Lebensmittelindustrie sowie das vielseitige Gebiet der Informationstechnologie. Mit der Anmeldung eines Patents soll eine technische Erfindung geschützt werden, die entweder die Erfindung selbst, also das Produkt, schützen kann, oder das zugrunde liegende Herstellungsverfahren. Typische Beispiele sind hier die Patentierung der Konstruktion eines mechanischen Bauteils oder eines Medikamentenwirkstoffes.


Das Patent wird vom Patentamt nach erfolgreicher Beantragung erteilt und gilt für eine Dauer von 20 Jahren. Stichtag ist hier allerdings der Zeitpunkt der Patentanmeldung.
Gerade bei neuen Medikamenten können so bereits einige Jahre „verschenkt“ werden, da das Patent meist in einem frühen Stadium der Wirkstoffentwicklung angemeldet werden sollte.
Während der Patentlaufzeit hat der Patenhalter jedoch ebenso die Möglichkeit, seine Idee im Rahmen von Lizenzverträgen zu verkaufen. Dadurch können Produktionskapazitäten erhöht werden und weitere Forschungstätigkeiten wieder querfinanziert werden.


Teilen