Anwalt für Familienrecht

Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten, kann ein Anwalt für Familienrecht, wie beispielsweise von ANWALTSKANZLEI KRIEGER & KOLLEGEN, beratend zur Seite stehen. Dieser hat während seines Studiums und weiterer Qualifikationen das Fachwissen zu den Themen Kindschaftsrecht, Familienrecht, eingetragene Lebenspartnerschaften und internationales Privatrecht erlangt.

Wenn es zur Scheidung kommt

Die Trennung kommt vor der Scheidung. Ist eine Ehe gescheitert, kann diese gem. § 1565 BGB geschieden werden. Leben beide Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt, so liegt die Vermutung nahe, dass die Ehe laut § 1566 BGB gescheitert ist. Einer oder beide Ehepartner können nun die Scheidung beantragen. Leben beide Ehepartner bereits seit mindestens 3 Jahren getrennt, so müssen keine weiteren Voraussetzungen für die Annahme des Scheiterns der Ehe erfüllt werden. Ehepartner sollten das Trennungsjahr einhalten und mit einem Anwalt für Familienrecht einen Plan ausarbeiten, wie Eigentum, Vermögen und evtl. Schulden aufgeteilt werden. Auch die Nutzung des Eigenheims, der Rentenausgleich sowie das Sorge- und Umgangsrecht sollten geklärt werden. Wenn sich beide Parteien einig sind, kann die Scheidung als sogenannte „einverständliche Scheidung“ als formaler Akt vollzogen werden.

Unterhaltszahlung nach Trennung oder Scheidung

Egal ob sich die Partner noch in Trennung befinden oder die Scheidung schon abgeschlossen ist, an dem zu zahlendem Unterhalt an Kinder ändert sich nichts. Eltern müssen ihre Unterhaltspflicht für ihre minderjährigen Kinder gewähren, indem sie ihnen Wohnraum geben, sie kleiden und verpflegen und auch sonst für sie sorgen.

Kommt es zur Trennung bzw. Scheidung, ist derjenige Elternteil allein für diesen Unterhalt verpflichtet, bei dem das Kind wohnt. Damit ist die Pflicht des Unterhalts an dem minderjährigen Kind vollständig erfüllt. Der andere Elternteil wird verpflichtet, seinen Anteil in Form von „Barunterhalt“ zu zahlen. Genauer gesagt, es muss dem betreuenden Elternteil ein bestimmter Betrag pro Monat zum Unterhalt des Kindes zur Verfügung gestellt werden. Im Gesetz ist geregelt, in welcher Höhe der monatlich zu zahlende Unterhalt an das Kind ist. Die bekannte „Düsseldorfer Tabelle“ wird zur Berechnung des Kindesunterhalts verwendet.

Auf den ersten Blick scheint die Anwendung der Tabelle recht einfach – sie ist es jedoch nicht. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Sie bietet dem Familiengericht nur eine Richtlinie. Jedes Bundesland berechnet das Einkommen des Unterhaltspflichtigen anders und kommt demzufolge auch zu anderen Unterhaltsberechnungen.

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft unterscheidet sich in einigen Punkten von der Ehe. Sie kann jederzeit und sofort aufgelöst werden. Bei der Ehe muss das Trennungsjahr eingehalten werden bevor es zur Scheidung kommen kann. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können ihr Zusammenleben sofort und endgültig „von heute auf morgen“ beenden.

Der für die Ehe geltende Schutz laut Grundgesetz wie z.B. Vorschriften und Regelungen über Zugewinn oder Ehegattenunterhalt kann nicht auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft angewandt werden.

Ein Anwalt für Familienrecht kann in diesen oder ähnlichen Angelegenheiten mit seinem Wissen und seiner Erfahrung beratend tätig werden.


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