Studienplatzklage – mit professioneller Hilfe zum Traumstudiengang

Eine Studienplatzklage, wie es beispielsweise Schwerpunkt bei der Rose Rechtsanwaltskanzlei ist, klingt im ersten Moment sehr drastisch, aber alle Studienplatzbewerber haben prinzipiell den gleichen Anspruch auf eine akademische Ausbildung, dies ist sogar im Grundgesetz verankert. Jedes Jahr setzen die Hochschulen und Universitäten, im Winter- sowie im Sommersemester, eine gewisse Anzahl an Studienplätzen fest. Besonders beliebte Studiengänge werden mit einem intern bestimmten Numerus clausus ausgeschrieben. Dieser NC ist der Durchschnitt aller Noten, die bei der Hochschulreife erzielt worden sind. 

Wenn die Studienbewerbung, aufgrund eines schlechteren Durchschnitts, abgelehnt wurde oder lange Wartesemester drohen, ziehen immer noch die wenigsten angehenden Studenten eine Studienplatzklage in Betracht. Dabei würde sich bereits die Beratung bei einem fachbezogenen Anwalt sehr lohnen. Einen Spezialisten findet man ganz einfach im Internet, wo man nach unterschiedlichen Kriterien, wie nähere Umgebung und Verfügbarkeit, suchen kann. Er berät Interessenten ausführlich beim weiteren Vorgehen und erledigt die nötigen Formalitäten. Dadurch können schwerwiegende Fehler verhindert werden und die Erfolgschance der Klage maximiert sich. Denn allein in der Fachrichtung Medizin sind 70% aller Studienplatzklagen erfolgreich.  Das Hauptkriterium einer erfolgreichen Klage ist der Besitz der Hochschulreife, welche unumstößlich die Zulassungsvoraussetzung für eine akademische Ausbildung an einer Universität oder Hochschule bleibt. Ist dies beim Kläger gegeben, fehlt nur noch die perfekt ausgearbeitete Klage ohne jegliche Formfehler. Diese ist nur durch einen kompetenten Experten, einem Fachanwalt für Studienplatzklagen, gewährleistet.  Viele Universitäten sind dazu übergegangen bei beliebten Studiengängen eine bestimmte Anzahl für klagende Interessenten zurückzuhalten. Die Studienfächer, in die sich am häufigsten eingeklagt wird, sind: Humanmedizin, Tiermedizin und Psychologie. Eine mögliche Einklage ist aber keineswegs auf diese limitiert, auch andere Studiengänge können gewählt werden wie z. B. das Lehramtsstudium und Jura.   

Die Chance für eine erfolgreiche Studienplatzklage ist für jeden Fall sehr individuell. Studienplätze für einen Master sind zum Teil deutlich schwieriger einzuklagen als Bachelor Studiengänge. Denn hier gelten andere Zugangsvoraussetzungen, wie beispielsweise ein bestimmter Bachelorabschluss oder ggf. interne Einstellungstests. Aber auch hier bietet der Fachanwalt eine ausführliche Beratung an, wobei Erstgespräche oftmals kostenlos angeboten werden.   

Man darf nie vergessen, dass eine Studienplatzklage mit Kosten verbunden ist. Wie hoch diese schlussendlich sind, hängt mit einigen Faktoren zusammen. Einerseits bestimmt der individuelle Stundenlohn des Anwalts, andererseits das Studienfach die Höhe der endgültigen Summe. Plätze im Bereich der Medizin sind hier deutlich höher angesetzt als andere Studiengänge, da Medizin mit einer wesentlich aufwendigeren Klage verbunden ist. Bei einer verloren Klage muss der Kläger mit weiteren Kosten rechnen. Dazu gehören die Kosten des Gerichts und eine Aufwandsentschädigung für die Anwälte der beklagten Hochschule. Doch selbst bei Erfolg müssen die Gerichtskosten manchmal zwischen Kläger und Hochschule geteilt werden. Über einen genauen Ablauf, die Gewinnchancen und möglichen Kosten sollten sich die Interessenten immer bei einem sachkundigen Anwalt informieren.


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