Das Versicherungsrecht als Schutzhülle bei einem Schadenfall

Der Großteil der Deutschen ist in einer der 124 existierenden gesetzlichen Krankenkassen versichert. Das sind ca. 71 Millionen Bundesbürger. Somit sind 86 % der Bundesbürger gesetzlich versichert. Der Rest ist in einer privaten Krankenversicherung. Es gibt jedoch immer noch Menschen, die gar nicht versichert sind, weil sie sich eine Versicherung nicht leisten können.   

Das Versicherungsrecht unterteilt sich in Bereiche - und zwar in das Privatversicherungsrecht und in das Sozialversicherungsrecht. Das Privatversicherungsrecht wird auch als Individualversicherungsrecht bezeichnet, und ist dem Zivilrecht angehörig. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten. Das Sozialversicherungsrecht ist ein dem Öffentlichen Recht sowie dem Sozialrecht angehöriger Rechtsbereich. Es entsteht ein Versicherungsverhältnis zwischen einem Versicherungsträger und einem Versicherungsnehmer. Versicherungsträger sind beispielsweise die gesetzliche Unfallversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Fragen hierzu sollte man sich an spezialisierte Rechtsanwaltspraxen, wie beispielsweise die RAe Brückner pp. (GbR) in Osnabrück, wenden.

Im Grunde regelt das Versicherungsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen den gesetzlichen und privaten Versicherungsunternehmen. Da das Sozialversicherungsrecht jedoch zum größten Teil dem Sozialrecht unterliegt, gilt das Versicherungsrecht überwiegend für die Privatversicherungen. Es gibt viele verschiedene Versicherungsarten, dazu zählen beispielsweise Unfall-, Lebens-, Haftpflicht-, Hausrat-, Kranken- oder KFZ-Versicherung.   

Eine Versicherung soll der Ausgleich zwischen der Risikogemeinschaft und dem Schutz gegen Schäden erreichen. In Deutschland herrscht Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass durch gesetzlichen Zwang Angestellte und Arbeiter, sowie Arbeitslose und ein bestimmter Teil der Selbständigen der in den Sozialversicherungen pflichtversichert sind. Versicherungspflicht gibt es auch im Individualversicherungsrecht. Hier beschreibt dies die Verpflichtung, eine Versicherung abzuschließen und aufrechterhalten zu müssen. Das bekannteste Beispiel hierfür ist die KFZ-Haftpflichtversicherung.   

Verschiedene Versicherungsmakler haben sich zu Vermittlern zwischen Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsunternehmen und den Versicherern entwickelt. Sie zählen als Kaufleute, arbeiten aber nicht ausschließlich für nur ein Versicherungsunternehmen, sondern im Sinne des Versicherungsnehmers. Versicherungsmakler ist nicht mit Versicherungsvertreter zu verwechseln. Der Versicherungsvertreter ist nur für ein Versicherungsunternehmen tätig, und hält für dieses den Kundenstamm aufrecht und baut neue Kundenbeziehungen auf. Der Makler sucht für den Versicherungsnehmer die besten Konditionen heraus, und verwaltet, betreut und aktualisiert die Verträge.   

In Deutschland herrscht Versicherungspflicht, dies ist gesetzlich geregelt. Es gibt verschiedene Gesetzte. So regelt beispielsweise das Versicherungsvertragsgesetzt bundesweit in den Privatversicherungen alle Pflichten und Rechte der Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Versicherungsvertrag. Das Versicherungsvertragsgesetzt wurde 2008 umfangreicht reformiert. Das Versicherungsvertragsgesetzt reglementiert das Versicherungsvertragsrecht. Darin sind hauptsächlich schuldrechtliche Vorschriften geregelt, die die rechtlichen Beziehungen zwischen den Versicherungsnehmern und den Versicherungsunternehmen klären. Bei rechtlichen Streitigkeiten können sich die Beteiligten an Fachanwälte für Versicherungsrecht wenden.   

Einer der kennzeichnenden Unterschiede zwischen dem Sozialversicherungsrecht und dem Privatversicherungsrecht liegt beim zustande kommen des Versicherungsverhältnisses. In der Sozialversicherung kommt der Vertrag kraft Gesetz zustande, in der Privatversicherung durch einen Vertrag. Dieser Vertrag wird als Versicherungspolice bezeichnet, und erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen.


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