Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist einer der ältesten Fachanwaltsbezeichnungen. In Deutschland gibt es etwa 1.500 Verwaltungsrechtfachanwälte, in Rostock zum Beispiel die Rechtsanwälte Rode & Schulz & Partner. Eine dreijährige Berufserfahrung als Anwalt und mindestens 80 bearbeitete Fälle sind Voraussetzung für den Erwerb des Fachanwaltstitels. Ein Fachanwalt im Verwaltungsrecht vertritt typischerweise Kommunen, Institutionen, Unternehmen, Interessengemeinschaften aber auch einzelne Bürger. Er muss unter anderem sehr gute Kenntnisse im allgemeinen, sowie besonderen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsprozessrecht vorweisen können. 

In der Praxis bei der Mandantenbetreuung ist für einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht stets zu beachten, dass das zuständige Gericht für Verwaltungsklagen nicht das Amts- oder Landgericht, sondern vielmehr das jeweilige Verwaltungsgericht ist. In einigen Bundesländern hat der Fachanwalt seine Klage in zweiter Instanz an das Oberverwaltungsgericht zu richten, in anderen wiederrum an den Verwaltungsgerichtshof. Letztinstanzlich kann eine verwaltungsrechtliche Klage zum Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig gehen.   

Gegenstand der Arbeit eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht ist häufig die Anfechtung eines Verwaltungsakts. Hier muss der Fachanwalt prüfen, ob sein Mandant durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt wird und ob der Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Sodann kann durch die gerichtliche Anfechtung das klägerische Begehren, also die Beseitigung des Verwaltungsakts, erreicht werden. Mit der Beseitigung eines Verwaltungsakts ist für den Mandanten das Ziel erreicht, denn er muss nun nicht mehr mit dessen Vollzug rechnen.   

Eine weitere Konstellation, die einem Fachanwalt häufig angetragen wird, ist die sogenannte Verpflichtungssituation. Hier wünsch der Mandant, dass der Fachanwalt ihm dazu verhilft, eine Behörde dazu zu verpflichten einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen. Üblicherweise wird es sich hier um eine für den Mandanten begünstigende Maßnahme handeln. In der Praxis relevant ist die Verpflichtungsklage eines Mandanten zum Beispiel hinsichtlich der Erteilung einer Baugenehmigung. Sollte eine Behörde die Baugenehmigung nicht erteilen, obwohl die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen, so wird sich ein Mandant an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden. Dieser wird dann mithilfe einer Verpflichtungsklage die zuständige Behörde gerichtlich dazu zwingen, die Baugenehmigung zu erteilen. 

Auch Gewerbetreibende, die eine Genehmigung erteilt bekommen haben möchten, oder Gaststättenbetreiber, die ihre Gaststätte genehmigt bekommen wollen, wenden sich mit diesem Anliegen klassischerweise an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Weiterer typischer Praxisfall, mit dem der Fachanwalt regelmäßig konfrontiert ist, sind Nachbarschaftsstreitigkeiten. Fühlt sich ein Nachbar durch die Bebauung seines Nachbargrundstücks gestört, oder gehen von dem Nachbarsgrundstück zum Beispiel Lärm, schlechte Gerüche oder andere Unannehmlichkeiten aus, so kann der Fachanwalt hiergegen verwaltungsrechtlich vorgehen. 

Praktisch ebenso relevant ist der einstweilige Rechtsschutz bzw. das Wiederherstellen der aufschiebenden Wirkung. Hierbei handelt es sich um Mandantenbegehren, die besonders dringlich sind und daher schnellstens entschieden werden müssen, wie zum Beispiel ein drohender Abriss eines Hauses. Hier kann der Fachanwalt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen.


Teilen