Was ist ein Patentanwalt?

Aus der Bezeichnung Patentanwalt lässt sich ableiten, dass es ein Anwalt für Patentrecht ist. Ein Anwalt im Allgemeinen ist ein gesetzlicher Vertreter in Rechtsangelegenheiten, meist für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen. 

Ein Patent ist definiert als Schutzrecht für eine Erfindung, welches hoheitlich erteilt wird und gewerblich ist. Eine Erfindung zählt zum geistigen Eigentum. Wer ein Patent innehat, kann anderen die Nutzung seiner Erfindung verbieten oder dafür Kosten erheben. Nach einer gewissen Zeit erlischt dieses Schutzrecht, in der Regel sind das zwanzig Jahre. 

Daraus lässt sich ableiten, dass ein Patentanwalt, beispielsweise GESTHUYSEN Patent- und Rechtsanwälte, seine Mandanten in dem Bereich des geistigen Eigentums und dessen Schutzrechts vertritt. Sein Tätigkeitsfeld umfasst aber nicht nur Patente, sondern auch Designs, das Arbeitnehmerfinderrecht, Gebrauchsmuster, Lizenzverträge, Marken und Sortenschutzrecht. Genau wie Rechtsanwälte sind auch Patentanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege. Sie müssen also sowohl die Rechtsordnung achten als auch die Interessen ihrer Mandanten vertreten. Das bedeutet, dass vor Gericht niemals die Unwahrheit gesagt werden darf und zwei Parteien, die einen Rechtsstreit gegeneinander führen, nicht beide vertreten werden dürfen. Die Stellung als unabhängige Organe der Rechtspflege erhielt die Berufsgruppe mit der Erlassung der Patentanwaltsordnung, in der alle rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung und die Ausübung geregelt sind.   

Ihre Postulationsfähigkeit beschränkt sich auf bestimmte Verfahren. Das bedeutet, sie sind nicht für alle, sondern nur für die Antragsstellung für bestimmte Verfahren berechtigt. Vor den ordentlichen Gerichten treten sie aus diesem Grund meist nicht alleine, sondern gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten auf. Das ist nicht nur für die Patentanwälte von Vorteil, denn den Rechtsanwälten mangelt es häufig an der technischen Befähigung, die die Patentanwälte mit sich bringen.   

Im Gegensatz zu anderen Anwälten studieren Patentanwälte nämlich nicht in erster Linie Jura. Um zugelassen zu werden, muss ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium absolviert worden sein. Eine Fachhochschulausbildung reicht nicht aus. Der erlernte Beruf muss mindestens ein Jahr lang ausgeübt worden sein und es muss ein Nachweis hierüber existieren, meist haben die Bewerber jedoch schon eine Dissertation hinter sich. Danach wird die Ausbildung zum Patentanwalt durchlaufen. Diese dauert 34 Monate und beginnt mit einem Praktikum bei einem praktizierenden Patentanwalt. Das Praktikum dauert 26 Monate und wird von Seminaren und Vorträgen begleitet und ergänzt. Auf das Praktikum folgt das Amtsjahr. Außerdem ist ein Studium des allgemeinen Rechts Voraussetzung für die Zulassung zum Patentanwalt oder ein Jura-Studium bis zum ersten Staatsexamen. Nach abgelegter und bestandener Prüfung ist man dann von der Patentanwaltskammer zugelassen und kann entweder eine eigene Kanzlei errichten oder einer schon bestehenden beitreten und seine Tätigkeit aufnehmen.   

Die Kammer führt eine Liste aller zugelassenen Anwälte auf dem Gebiet. Sie wurde 1933 errichtet und ist seitdem das Verwaltungsorgan dieser Berufsgruppe.


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